07. Januar 2026

bgH-Abschlussbericht und neues Versorgungskonzept für den Justizvollzug

Abschlussbericht macht deutlich: Höhere Standards brauchen Personal

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat heute den Abschlussbericht der bgH-Kommission sowie ein 5-Säulen-Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug vorgestellt. Ziel ist es, den Umgang mit besonders gesicherten Hafträumen klarer zu regeln und psychisch auffällige Gefangene besser zu versorgen. Der Bericht beschreibt die besonderen Belastungen des Justizvollzugs in aller Klarheit.

Für den JVB ist klar: Höhere Standards funktionieren nur mit ausreichend Personal. Ohne zusätzliche Stellen, bessere Arbeitsbedingungen und eine realistische Personalbemessung bleiben Reformen in der Praxis wirkungslos.

Der Abschlussbericht greift zentrale Punkte auf, auf die der JVB seit Jahren hinweist. Die strukturelle Überlastung des Personals gehört weiterhin zu den größten Problemen im Vollzugsalltag. Gerade der Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen bringt die Bediensteten unter den aktuellen Bedingungen häufig an die Grenze des Leistbaren. Der Bericht bestätigt aus Sicht des JVB, dass die bestehende Personalstruktur im bayerischen Justizvollzug den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entspricht. 

Der Bericht stellt zudem klar: Eine bessere psychiatrische Versorgung schützt nicht nur Gefangene, sondern ist auch Teil der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten. Verbesserte Versorgungsstrukturen können dazu beitragen, Konflikte zu reduzieren und die psychische Belastung des Personals spürbar zu mindern.

Richtervorbehalt: Aus Sicht des JVB nicht praktikabel

Der JVB lehnt einen Richtervorbehalt bei Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen ab. Entscheidungen in diesem grundrechtssensiblen Bereich müssen in der Verantwortung der Anstaltsleitungen bleiben, um Sicherheit und Handlungsfähigkeit im Vollzugsalltag zu gewährleisten. Ein Richtervorbehalt ist aus Sicht des JVB nicht praktikabel und würde den Vollzug durch zusätzliche Verzögerungen und Umwege belasten.

Der JVB wird die angekündigten Gesetzesänderungen im Rahmen der Verbändeanhörung begleiten und seine Erfahrungen aus der täglichen Vollzugspraxis einbringen.